Hendrik (Heinrich) VERHUVEN, 17331801 (68 Jahre alt)

Name
Hendrik (Heinrich) /VERHUVEN/
Nachname
VERHUVEN
Vornamen
Hendrik (Heinrich)
Geburt
1733 35 33
Kindstaufe
Kirchliche Trauung
Religion: röm. kath.
Notiz: St. Petri

St. Petri
Trauzeugen; Martin Möller und Franz Brotzmann, beide Vicare des St. Petristiftes zu Fritzlar
(Q: Auszug aus dem Trauregister der St. Petrikirche zu Fritzlar)

Geburt einer Tochter
Geburt einer Tochter
Geburt einer Tochter
Geburt eines Sohns
Taufe eines Sohns
Adresse: St. Petri
Notiz: Pate: Dominikus Kraiger

Pate: Dominikus Kraiger
(Q: Auszug aus dem Taufregister von St. Petri, Fritzlar)

Geburt eines Sohns
Taufe eines Sohns
Religion: röm. kath.
Geburt einer Tochter
Tod eines Sohns
Geburt eines Sohns
Geburt einer Tochter
Tod einer Tochter
Geburt einer Tochter
Tod einer Tochter
Geburt eines Sohns
Tod eines Sohns
Tod einer Ehefrau
Notiz: Inschrift auf dem Grabmal am Kreuzgang des Fritzlarer Domes:

Inschrift auf dem Grabmal am Kreuzgang des Fritzlarer Domes:
" Maria Margaretha Verhuven geborene Kraiger, geb. 19. April 1752, gestorben d. 3. July 1785 als Mutter von 10 Kindern, findet jetzt verklärt den wohlverdienten Lohn, den Gott der redlichen Gattin und rechtschaffenen Mutter verheissen hat."

Beruf
Falkoniermeister
1793
Arbeitgeber: Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel
Notiz: 1764 wird er noch als Meisterknecht im Staatskalender aufgeführt. Falkoniermeister ist Joachim Verbrüggen.

1764 wird er noch als Meisterknecht im Staatskalender aufgeführt. Falkoniermeister ist Joachim Verbrüggen.
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1395757445221_1764/76/LOG_0012/
1770 wird er noch als Meisterknecht im Staatskalender aufgeführt, 1772 als Milanen- und Krähenmeister.

Die Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung meldet die am 18.Dez. 1769 erfolgte Anreise von Falkoniermeister Verhuven nebst zwei Falkonier-Knechten und Vögeln aus Holland
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1358331788521_1769/567/LOG_0056/

1793 wird er als Falkoniermeister zu Waldau angeführt, Peter Verhoeven als Meisterknecht.
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1395757445221_1793/156/LOG_0014/

Notiz: Unter Landgraf Friedrich II. wurden glänzende Rokoko-Feste gefeiert. Friedrich II. unterhielt in Wabern bei Fritzlar eine Falknerei. Im Juni hielt Friedrich jährlich ein Hoflager in Wabern ab, bei dem er seiner Leidenschaft, der Jagd, nachging. Beliebtestes Jagdvergnügen war die Jagd auf Reiher im nahen Reiherwald an der Schwalm, wo sich zahlreiche Reiherhorste befanden und eine große Kolonie der Vögel lebte. Für die Durchführung der Beizjagd mit Falken wurden sämtliche Bedienstete aus der Falknerei von Waldau nahe Kassel nach Wabern verlegt.

Unter Landgraf Friedrich II. wurden glänzende Rokoko-Feste gefeiert. Friedrich II. unterhielt in Wabern bei Fritzlar eine Falknerei. Im Juni hielt Friedrich jährlich ein Hoflager in Wabern ab, bei dem er seiner Leidenschaft, der Jagd, nachging. Beliebtestes Jagdvergnügen war die Jagd auf Reiher im nahen Reiherwald an der Schwalm, wo sich zahlreiche Reiherhorste befanden und eine große Kolonie der Vögel lebte. Für die Durchführung der Beizjagd mit Falken wurden sämtliche Bedienstete aus der Falknerei von Waldau nahe Kassel nach Wabern verlegt.
Verbunden mit der Reiherbeize waren zugleich auch andere höfische Lustbarkeiten, wie militärische Manöver, Paraden, Schauspiele, Konzerte und üppige Tafeln, die sich mit der Beize abwechselten und höfische Pracht und Luxus entfalteten.
Es waren eben dieser Pomp und der verschwenderische Luxus, der im Zuge der Französischen Revolution und der mit ihr einhergehenden sozialen und gesellschaftlichen Umwälzungen der fürstlichen Falknerei in Hessen - und in allen anderen europäischen Fürstenhäusern - ein jähes Ende bereiteten. Zu offensichtlich erinnerte die Jagd mit dem edlen Falken an den verhassten Prunk und die Verschwendungssucht vergangener Zeiten.

Notiz: Nach dem Ende des 30jährigen Krieges waren es in Kassel Wilhelm VI. und in Darmstadt Landgraf Ernst Ludwig (1678-1739), die die höfischen Falknereien wiederbelebten.

Nach dem Ende des 30jährigen Krieges waren es in Kassel Wilhelm VI. und in Darmstadt Landgraf Ernst Ludwig (1678-1739), die die höfischen Falknereien wiederbelebten.
In Darmstadt, wo mit Ernst Ludwig und dessen Sohn Ludwig VIII. (1739-1768) zwei leidenschaftliche Jäger nahezu 100 Jahre regierten, verlor die Beizjagd nichtsdestotrotz an Bedeutung. In dem zur Residenz ausgebauten Jagdschloss Kranichstein und dem umliegenden Wildpark frönte man nun lieber der Parforcejagd. Nicht so in Kassel. Hier war das Interesse an der Falkenjagd ungebrochen. Das gilt gleichermaßen für Landgraf Wilhelm VI., Landgräfin Hedwig Sophie und Landgraf Karl, die alljährlich vom König von Dänemark mit kostbaren Islandfalken beschenkt wurden.
Die Blützezeit erlebte die Falknerei in Hessen zweifelsohne am Hofe der Landgrafen Wilhelm VIII. und Friedrich II. (1760-85) von Hessen-Kassel. Der Aufwand und damit einhergehend die Ausgaben für das große Schauspiel der Falkenjagd stiegen von Jahr zu Jahr. Die großen Wandgemälde über die Reiherbeize von dem Kasseler Hofmaler Johann Heinrich Tischbein d. Ä. legen farbenprächtig und detailgenau Zeugnis davon ab. Ursprünglich für das Jagdschloss in Wabern angefertigt, hängen sie heute im Reihersaal von Schloss Fasanerie in Fulda-Eichenzell.
Landgraf Friedrich II. war der letzte deutsche Reichsfürst, der die Beizjagd in großem Stil betrieb. Er zog stets mit zahlreichem Gefolge an Hof-, Militär- und Jagdbeamten, mit seinem französischen Theater, seinem Ballet und den italienischen Sängern der Hofkapelle nach Wabern (3 km östlich von Fritzlar) zur Reiherbeize. Der Fürst und alle Vornehmen seines Gefolges, vor allem aber die Mitglieder des Falknerkorps, trugen dabei besondere Uniformen: scharlachrote Röcke mit Aufschlägen und Kragen aus Samt und mit silberner Tresse besetzt. Die vornehmsten Jagdteilnehmer trugen die weiße Frisur mit dem schwarz- seidenen Haarbeutel. Am Hut wehten Reiherbüschel.

Tod eines Sohns
Beruf
Burggraf und Lichtkämmerer
1796
Arbeitgeber: Wilhelm IX., Landgraf zu Hessen
Adresse: Schloss Marburg
Notiz: Urkunde von 1796, die ihn im Alter von 63 Jahren als Burggraf und Lichtkämmerer (Aufseher über Heizung und Beleuchtung des Schlosses) des hessischen Landgrafs Wilhelm IX. (I.) bestellt (Instruction und Bestallungsbrief):

Urkunde von 1796, die ihn im Alter von 63 Jahren als Burggraf und Lichtkämmerer (Aufseher über Heizung und Beleuchtung des Schlosses) des hessischen Landgrafs Wilhelm IX. (I.) bestellt (Instruction und Bestallungsbrief):

"Von Gottes Gnaden, WIR WILHELM der 9te,
Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Katzen=
elnbogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda, Naumburg und Hanau pp
thun kund und bekennen hiermit, dass Man Unsern bisherigen Falconiermeister Henrich Verhuven zu Unserm Burggrafen und Lichtkämmerer nach Marburg gnädigst bestellt, auf und angenommen haben, thun das auch hiermit, also und dergestallt, dass Er Unser Burggraf, Lichtkämmerer und Diener des Orts seyn, das fürstliche Schloss zu Marburg in guter Aufsicht haben, Niemand fremdes ohne Vorwissen des zeitigen Commandanten, und Befehlshaber darauf kommen lassen, noch einig Geläuf von Bürgern, oder andern auf demselben gestatten, in so fern Er allda die ehemalige Burggrafen Wohnung dereinst wiederbekommen sollte, des Abends und Morgens zu gehöriger Zeit auf und zuschliessen, als Lichtkämmerer aber des auswendigen und inneren Hofs Stallungen und Plätze, wie auch Küchen, Keller, Saale, Treppen, und Gemächer sauber, rein und verschlossen halten, an Thüren, Ofen, und Fenstern nichts verwüsten noch verderben lassen, und was ihm an Tapeziereyen, Bettwerck, Seiden, Wollen, und Leinwand, oder andern Hausrath geliefert wird, in guter Aufsicht, und Gewahrsam halten, damit nichts davon beschädiget, verrückt noch entwendet werde, wie er denn ein Inventarium und Register darüber halten soll, von Unsern Ihm anvertrauten Meubles, Leinen, Bett, Zinn, und dergleichen, hat ER weder für sich, noch die seinigen etwas in eigenem Gebrauch zu nehmen noch auch ohne Vorbericht Unseres Hof Marschallamtes an Jemand, er sey auch, wer er wolle, davon zum Gebrauch auf kurz oder lang des geringste zu verlehnen, vielweniger einige Zimmer einzuräumen. Mit Wachs, Unschlitt, Fackeln und Lichtern, so Ihm zugestellt werden, soll er traulich und rathsam umgehen, und bey vorfallenden Hoflagern solche gehöriger Orten unter die Bedienten austheilen, richtige Rechnung darüber thun und nichts davon veruntrauen lassen, auf Licht und Feuer aller Ort und Enden sorgfältig Achtung geben, auch Holz zur Befeurung im Vorrath sooft und viel dessen nötig, mit Vorwissen und auf Zuweisung Unseres dortigen Oberforstmeisters durch die Dienstleute herbeyschaffen, das Holz wohl verwahrlich hinlegen, dessen im geringsten nichts abhanden kommen, und anderwärts verführen oder abtragen, sondern alles, wohin es verordert, der Gebühr überliefern lassen. Immasen er ebenwohl klare und richtige Rechnung darüber zu thun schuldig, und im übrigen, was sonsten mehr in seine Dienste und Verrichtungen läuft, wohin vorzüglich die Aufsicht über das von Uns im Jahr 1788 in der Stadt angekaufte Hauss, und die Bewahrung des darin befindlichen Inventarii auf gleiche Weise, als es vorhin in Ansehung des Schlosses verordnet worden, zurechnen ist, treu und fleissig thun und verrichten, überhaupt aber bey allen Berichts würdigen und sonstigen Vorfallenheiten an Unser Hof Marschallamt gewiesen seyn, sich auch zu allem dem, wozu Wir ihn überdas qualificirt wissen, auf Erfordern jederzeit ohnverdrossen, gern und willig gebrauchen lassen, und was er während seiner Bedienung erfahren sollte, woran Uns, wie auch Land und Leuten gelegen, und Verschwiegenheit bedarf, solches die Tage seines Lebens, er verbleibe gleich in Unserer Gnade und Diensten, oder nicht, bis in seine Grube bey sich behalten, und niemand im geringsten etwas davon offenbahren, Uns treu, hold, gehorsam und gewärtig seyn, Unsern Schaden allezeit treulich warnen, selbst keinen zufügen, sondern frommen und bestens fördern und werben, auch insgemein dasjenige thun und verrichten soll, was ein getreuer Burggraf, Lichtkämmerer, und Diener seinem Herrn zu thun schuldig und pflichtig ist. Immasen er Uns solches also in treuen angelobt, einen leiblichen Eid zu Gott und seinem heiligen Wort geschworen, und deshalb seinen Reversbrief übergeben hat. Darentgegen und von solches seines Dienstes wegen wollen Wir ihm jährlich und eines jeden Jahrs besonders Zweyhundert Rthlr an Geld, frey Quartier, und Zehen Clafter Holz vom Monath September an geben und entrichten lassen, treulich und ohne Gefährde!
Zu Urkund dessen haben Wir diese Instruction und Bestallungsbrief höchst Eigenhändig unterschrieben, und mit Unserem fürstlichen Geheimen Insiegel bedrücken lassen. So geschehen Cassel d. 7 Oct. 1796.

Wilhelm (Siegel)
Wittorf
Instruction für den Burggrafen Henr: Verhuven in Marburg

Wilhelm IX. war ein Landesherr, der Zeit seines Lebens den Maßstäben des fürstlichen Absolutismus des Ancien Régime verhaftet blieb – sowohl hinsichtlich seiner Politik als auch hinsichtlich seiner „Maitressenwirtschaft“. In der Mitte des 18. Jahrhunderts war das fortschrittlich oder zumindest zeitgemäß. Am Ende seiner langen Regierungszeit war es nur noch anachronistisch. Dies gilt auch hinsichtlich des umstrittenen Soldatenhandels. Letzterer war allerdings ökonomisch sehr erfolgreich. Wilhelm IX./I. galt als einer der reichsten deutschen Fürsten seiner Zeit. Und es gelang ihm mit Hilfe des Frankfurter Bankiers Mayer Amschel Rothschild, dieses Vermögen auch über die napoleonische Zeit hinweg zu retten.

Tod
Religion
röm. kath.
Notiz

sein ursprünglicher Familienname war Verhoeven

Dänische Quelle: lurendrejer.com , F a l k e j a g t e n s H i s t o r i e
Breve angående falkonerbetjentenes personer 1741-63:
366
02.05.1744
Christian Verhuven,Valkenswaard: Om krigen som årsag til hans fravær. Broderen stedfortr. "Über den Krieg als Ursache von dessen (Jagdfalken?) Abwesenheit. Den Bruder stellvertr."

Beginn einer erhaltenen Urkunde, die ihn als Junggraf und Lichtkämmerer des hessischen Landgrafs bestätigt, eine Art Pflichtenheft:
"Von Gottes Gnaden, WIR WILHELM der 9te, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda, Naumburg und Hanau pp thun kund und bekennen hiermit, dass Man Unsern bisherigen Falconiermeister Henrich Verhuven zu Unserm Junggrafen und Lichtkämmerer nach Marburg gnädigst bestellt, auf und angenommen haben, thun das auch hiermit, also und dergestallt, dass Er Unser Junggraf, Lichtkämmerer und Diener des Orts seyn, das fürstliche Schloss zu Marburg in guter Aufsicht haben, Niemand fremdes ohne Vorwissen des zeitigen Commandanten, und Befehlshaber darauf kommen lassen, noch einig Geläuf von Bürgern, oder andern auf demselben gestatten, in sofern Er allda die ehemalige Junggrafen Wohnung dereinst wieder bekommen sollte, des Abends und Morgens zu gehöriger Zeit auf und zuschliessen, als Lichtkämmerer aber des auswendigen und inneren Hofs Stallungen und Plätze, wie auch Küchen, Keller , Saale, Treppen, und Gemächer sauber, rein und verschlossen halten, an Thüren, Ofen, und Fenstern ... "

Familie mit Eltern
Vater
16981760
Geburt: 1698Valkenswaard, Noord-Brabant, Niederlande
Tod: 15. April 1760Valkenswaard, Noord-Brabant, Niederlande
Mutter
17001757
Geburt: 1700Valkenswaard, Noord-Brabant, Niederlande
Tod: nach 1757
Heirat Heirat1. Januar 1730Valkenswaard, Noord-Brabant, Niederlande
4 Jahre
er selbst
17331801
Geburt: 1733 35 33
Tod: 23. August 1801Marburg a.d. Lahn
Familie mit Maria Margaretha KRAIGER
er selbst
17331801
Geburt: 1733 35 33
Tod: 23. August 1801Marburg a.d. Lahn
Ehefrau
Kirchliche Trauung Kirchliche Trauung11. August 1770Fritzlar
3 Jahre
Tochter
18 Monate
Tochter
17751843
Geburt: 20. März 1775 42 22 Fritzlar
Tod: 28. Mai 1843Neustadt, Hessen
16 Monate
Tochter
17 Monate
Sohn
14 Monate
Sohn
17791780
Geburt: 5. Januar 1779 46 26 Fritzlar
Tod: 4. April 1780
11 Monate
Tochter
17791857
Geburt: 7. Dezember 1779 46 27
Tod: 26. Dezember 1857Wiesbaden
15 Monate
Sohn
18 Monate
Tochter
15 Monate
Tochter
14 Monate
Sohn